Fokus: Ladetechnik für MfH ohne Abrechnung
Schwerpunkt der Beratung der EASY Energiedienste im Bereich Elektro-Mobilität ist die private Lade-Infrastruktur. Mit dem Gebäudeeigentümer oder seinem Planungsteam suchen wir hierzu nachhaltige Lösungen. Ziele sind unter anderem, dass die Ladetechnik erweiterbar ist auf bis zu 100% der Stellplätze, dass dennoch keine Erhöhung des Hausanschlusses nötig wird und dass der Eigentümer bei der Nutzung autonom bleibt. Zur Vermeidung von Stromabrechnungen streben wir an, den Strom wo immer möglich über die bestehenden Zähler zu beziehen.
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Fragestellungen bei der Konzeption:
Viele der folgenden Fragen wird ein klassischer Elektrotechnik-Fachplaner heute (noch) nicht beantworten:
- Gesetze: wie sind die aktuellen Regelungen anzuwenden?
- Bedarf: welche Technik und Strommengen sind tatsächlich nötig?
- Lastmanagement: welche Ladetechnik-Systeme sind geeignet für das Objekt?
- Autonomie: wie bleibt der Gebäudeeigentümer unabhängig vom Hersteller!?
- Kosten: wie lautet die Gesamt-Kosten-Prognose für die Objektspezifische Ladetechnik?
- Photovoltaik: wie geht die Einbindung und macht sie Sinn?
- Für Immo-Unternehmen: wie wird die Gewerbesteuer-Infektion vermieden?
- Für WEG: welche WEG-Beschlüsse sind nachhaltig?
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Förderung durch das BMV
Das Bundesverkehrsministerium fördert Ladeinfrastruktur in MfH seit dem 15.April 2026. Bezuschußt werden sowohl betriebsbereite Ladepunkte (je 1.500€ brutto) als auch Vorverkabelungen (je 1.300€ brutto). Sämtliche MfH-Eigentümer, auch WEG, sind Antragsberechtigt und EASY Energiedienste bietet an, dies im Auftrag auszuführen. Die Herausforderung liegt dabei voraussichtlich nicht so sehr im Antrag und seiner Bewilligung, sondern in der späteren Einreichung der Nachweise bis hin zur eigentlichen Auszahlung.
Startseite – Laden im Mehrparteienhaus
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Sonderthemen:
- Mehrfach-Parksysteme – wie funktioniert hier das Laden und was kostet die Zusatzausrüstung?
- Pedelecs, Motorräder, Leichtfahrzeuge: Art und Umfang sinnvoller Ladetechnik?
- Contracting mit Ladetechnik – wir stellen und beantworten diese Fragen zu den Anbietern:
- Bietet der Contractor akzeptable Konditionen für Gebäudeeigentümer UND E-Mobilisten?
- Bietet er eine definierte Option der Technik-Übernahme nach Vertragsende (meist 10 Jahre)?
- Ist die Technik geeignet für diesen Weiterbetrieb in Eigenregie?
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Novelle des WEG (WEMoG)
Mit dem seit Okt. 2020 geltenden WEMoG hat der Bundestag auch das WEG (Wohnungs-Eigentums-Gesetz) reformiert. Neben dem Hauptteil (Seite 1-24) mit den textlichen Änderungen von Paragraphen des alten WEG und insgesamt 15 weiteren Gesetzesanpassungen, enthält das WEMoG die Gesetzes-Begründung (Seite 25-37) sowie einen „Besonderen Teil“ (Seite 38-93). Der folgende Aufsatz zeigt auf, warum sich in Bezug auf Elektromobilität aus der Zusammenschau dieser Inhalte ergibt: Der Gesetzgeber erwartet ein nachhaltiges Vorgehen bei der Integration von Ladetechnik in die Gebäude – wer dem folgt, vermeidet Kostenrisiken in der Zukunft.
Link zum Gesetzesveröffentlichung des Bundestags (WEMoG)
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Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG)
Einen weiteren gesetzlichen Rahmen betreffend Ladetechnik stellt das seit März 2021 geltende GEIG dar. Es verpflichtet Immobilien-Eigentümer zum Einbau von Infrastruktur, bestehend aus Kabeltrassen sowie der Platzvorhaltung für Zähler und Sicherungen. Das GEIG gilt für Gebäude mit mehr als 10 Stellplätzen sowohl bei Neubauten (Genehmigung nach dem März 21) als auch bei Sanierungen (Gebäudehülle):
bei Wohngebäuden für jeden Stellplatz, womit also ein Gesamt-Ladetechnik-Konzept gefordert ist.
bei Nichtwohngebäuden für 20% der Stellplätze, wobei mindestens ein Ladepunkt betriebsbereit sein muss – bestehende Nichtwohngebäude müssen auch ohne Sanierung ab 1.Jan.2025 über mindestens einen Ladepunkt verfügen.
Link zur Gesetzesveröffentlichung des Bundestags (GEIG)
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