Das seit Oktober 2020 geltende WEMoG spricht den Mitgliedern einer Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG) als auch ihren Mietern das Recht auf Ladetechnik in der gemeinsamen Tiefgarage zu. Jedes Mitglied hat das gleiche Nutzungsrecht und die Finanzierung muss solidarisch erfolgen. Lösungen ausschließlich für einzelne Eigentümer stünden dazu im Widerspruch, vielmehr folgt daraus fast zwingend die Errichtung der Ladeinfrastruktur für die gesamte Tiefgarage. Wird dabei in mehreren Ausbauschritten vorgegangen, zeigen sich einige Risiken und rechtliche Fragen. Wie lautet die Lösung?
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