Elektromobilität

Einleitung

Schwerpunkt der Beratung der EASY Energiedienste im Bereich Elektro-Mobilität ist die private Lade-Infrastruktur. Mit dem Gebäudeeigentümer oder seinem Planungsteam suchen wir hierzu nachhaltige Lösungen. Ziele sind unter anderem, dass die Ladetechnik erweiterbar ist auf bis zu 100% der Stellplätze, dass dennoch keine Erhöhung des Hausanschlusses nötig wird und dass der Eigentümer bei der Nutzung autonom bleibt. Zur Vermeidung von Stromabrechnungen streben wir an, den Strom wo immer möglich über die bestehenden Zähler zu beziehen.

Wichtige Fragestellungen:

Viele der folgenden Fragen wird ein klassischer Elektrotechnik-Fachplaner heute (noch) nicht beantworten:

Gesetze:  wie sind die aktuellen Regelungen anzuwenden?

Gewerbesteuer:  wie wird die Gewerbesteuer-Infektion vermieden?

Bedarf:  welche Technik und Strommengen sind tatsächlich nötig?

Lastmanagement:  welche Ladetechnik-Systeme sind geeignet für das Objekt?

Autonomie:  wie bleibt der Gebäudeeigentümer unabhängig vom Hersteller!?

Kosten:  wie lautet die Gesamt-Kosten-Prognose für die Objektspezifische Ladetechnik?

Photovoltaik:  wie geht die Einbindung und macht sie Sinn?

Pedelecs, Motorräder, Leichtfahrzeuge:  Art und Umfang sinnvoller Ladetechnik?

Förderung in München

Die Stadt München fördert Elektro-Mobilitäts-Beratungen im Rahmen des Programms „klimaneutrale Antriebe“. Sie übernimmt 66% der Bruttokosten und max. 4.500,-€, was bei einem Auftragsvolumen von Brutto 6.800,-€ erreicht wird. Wir bereiten Immobilien-Eigentümern für ihr jeweiliges Objekt diesen Förderantrag vor. Nach Erhalt der Förderzusage beraten wir über einen Zeitraum von max. 6 Monaten und incl. Erstellung eines Abschlussberichts. Wie gehen dabei über die von der Stadt geforderten Inhalte hinaus. Förderprogramm klimaneutrale Antriebe:

www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Klimaschutz_und_Energie/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_Elektromobilitaet.html

Sonderthemen:

Mehrfach-Parksysteme – wie funktioniert hier das Laden und was kostet die Zusatzausrüstung?

Contracting mit Ladetechnik – wir stellen und beantworten diese Fragen zu den Anbietern:

Bietet der Contractor akzeptable Konditionen für Gebäudeeigentümer UND E-Mobilisten?

Bietet er eine definierte Option der Technik-Übernahme nach Vertragsende (meist 10 Jahre)?

Ist die Technik geeignet für diesen Weiterbetrieb in Eigenregie?

Novelle des WEG

Mit dem seit Okt. 2020 geltenden WEMoG hat der Bundestag auch das WEG (Wohnungs-Eigentums-Gesetz) reformiert. Neben dem Hauptteil (Seite 1-24) mit den textlichen Änderungen von Paragraphen des alten WEG und insgesamt 15 weiteren Gesetzesanpassungen, enthält das WEMoG die Gesetzes-Begründung (Seite 25-37) sowie einen „Besonderen Teil“ (Seite 38-93). Der folgende Aufsatz zeigt auf, warum sich in Bezug auf Elektromobilität aus der Zusammenschau dieser Inhalte ergibt:  Der Gesetzgeber erwartet ein nachhaltiges Vorgehen bei der Integration von Ladetechnik in die Gebäude – wer dem folgt, vermeidet Kostenrisiken in der Zukunft.

Link zum Gesetzesveröffentlichung des Bundestags (WEMoG)

Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG)

Einen weiteren gesetzlichen Rahmen betreffend Ladetechnik stellt das seit März 2021 geltende GEIG dar. Es verpflichtet Immobilien-Eigentümer zum Einbau von Infrastruktur, bestehend aus Kabeltrassen sowie der Platzvorhaltung für Zähler und Sicherungen. Das GEIG gilt für Gebäude mit mehr als 10 Stellplätzen sowohl bei Neubauten (Genehmigung nach dem März 21) als auch bei Sanierungen (Gebäudehülle):

bei Wohngebäuden für jeden Stellplatz, womit also ein Gesamt-Ladetechnik-Konzept gefordert ist

bei Nichtwohngebäuden für 20% der Stellplätze, wobei mindestens ein Ladepunkt betriebsbereit sein muss – bestehende Nichtwohngebäude müssen auch ohne Sanierung ab 1.Jan.2025 über mindestens einen Ladepunkt verfügen.

Link zur Gesetzesveröffentlichung des Bundestags (GEIG)